| Neue Regelung | |
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Energieausweis ist Pflicht Ab 1. Januar 2009 gilt diese Regelung auch für Häuser ab Baujahr 1966 Hauseigentüer müssen potenziellen Mietern und Käufern einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli Pflicht für alle Häuser, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden. Ab Anfang 2009 gilt die Regelung dann auch für alle anderen Wohngebäude ab Baujahr 1966, heißt es bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin. Eigentümern, die keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht übrigens eine Strafe von bis zu 15 000 Euro. Miet- oder Kaufinteressenten helfen die Daten im Ausweis, zukünftig anfallende Energiekosten genauer einschätzen zu können. Mit wenigen Blicken läßst sich so erkennen, ob es sich um eine energiesparende Immobilie handelt. Unterschieden wird zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genauer unter die Lupe. Vor allem Kaufinteressenten empfiehlt die dena diese Variante. Der Verbrauchsausweis entsteht dagegen auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt also auch stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. |
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Anzeige in der Berliner Woche Nr. 38 vom 17. September 2008 unter "Energie & Umwelt", Seite 7. Mit freundlicher Genehmigung des Chefredakteurs vom Berliner Wochenblatt Verlag GmbH, Helmut Herold. Foto: Gabi Schoenemann / Pixelio |